Die Gemeinde Goldenstedt weist nochmals daraufhin, dass die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (Nds. Brennverordnung) mit Ablauf des 31.03.2014 außer Kraft getreten ist. Die bislang in der Gemeinde gestatteten Brenntage in den Monaten März, April, November und Dezember sind aufgrund der Aufhebung der Brennverordnung nicht mehr erlaubt. Osterfeuer sind davon allerdings nicht betroffen. Die Beseitigung von pflanzlichem Abfall kann nunmehr durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder durch Abgabe an der Wertstoffsammelstelle Goldenstedt-Bahnhof, Am Bauhof 4 erfolgen. Öffnungszeiten: ganzjährig samstags von 9.00 - 13.00 Uhr sowie in der Zeit vom 01.03.-30.11.; zusätzlich freitags von 13.00-17.00 Uhr.